Gerhard Graf zu Sayn Herr zu Homburg bekundet, dass er auf Bitten des Kuno Herrn von Winneburg und Beilstein und von dessen Frau Bertha von Raesfeld als Lehensherr auf den diesen und seinem + Vater Graf Gerhard von Sayn beim Verkauf des Zehnten zu Ernst an der Mosel an das Kloster Eberhardsklausen vorbehaltenen Wiederkauf verzichtet.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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