Äbtissin Regina, Priorin Gerdruth, Kellnerin Anna und der Konvent zu Berinckhusen belehnen Henrick Blomen und seine Ehefrau Alheit mit dem Kruge zu Berinckhusen auf Lebenszeit und solange sie in Berinckhusen wohnen, gegen einen jährlichen am 1. Mai (meidag) fälligen Zins von 20 Groschen; Henrich soll das Bier dem Kloster unter denselben Bedingungen, unter denen in Huxer Bier verkauft wird, den übrigen Bewohnern aber unter den in Sthale, Albayen und den anderen Dörfern üblichen Bedingungen verkaufen. Es soll keine schlechten (unduchtich) Leute über drei Tage beherbergen. Wenn Henrich und seine Ehefrau sterben, ehe ihr Kind mündig ist, darf ein anderer den Krug für das Kind führen. am dage Antonii abbatis

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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