Flüchtlinge und Vertriebene: ländliche Bevölkerung, Bauern und ländliche Siedlungen
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Allg. Slg., 944
C 1.2.6
Allg. Slg. Allgemeine Sammlung
Allgemeine Sammlung >> C. Aufgabenbereiche sozialer Arbeit >> C.01. Flucht und Asyl >> C.01.4. Personengruppen
1949 - 1964, 1975
Darin: Martin Francke: Ein Wort zur Eingliederung vertriebener Landwirte (in: Kirche im Dorf, 6. Jg., November/Dezember 1955, Heft 6). - Können die Ostvertriebenen sesshaft werden (AG zur Eingliederung der Heimatvertriebenen auf dem Lande, Frankfurt / Main. 5 gez. Bl.). - Ludwig Neundoerfer: Die soziale und wirtschaftliche Auswirkung des Flüchtlingssiedlungsgesetzes. 100 000 Heimatvertriebene finden Haus und Feld. Gutachten im Auftrag der Bundesregierung (Frankfurt. 75 S.). - Palmer: Bleibt das Dorf? Was kann das Dorf für den vertriebenen Landwirt tun? (Referat. Stuttgart. Kirchentag Stuttgart 1952. 1952, 5 S., hekt.). - Siegfried Palmer: Wege zur Sesshaftmachung des heimatvertriebenen Landvolkes (Minden. E. W. Schulz. 1949, 15 S.). - Wolf Luedeke von Weltzien: Bemerkungen zur Lage der landlosen Bauern und Anregungen, wie ihnen geholfen werden könnte (Stuttgart. Evangelische Aktionsgemeinschaft zur Eingliederung vertriebener Landwirte. 1956, 17 S., hekt.). - Wolf Luedeke von Weltzien: Was will unsere Evangelische Aktionsgemeinschaft zur Eingliederung vertriebener Landwirte (Stuttgart. 1955, 17 S., hekt.).
Archivale
Band: Bd. 1
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
06.06.2025, 11:32 MESZ
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