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Das Kapitel U. L. F. zu Aachen beurkundet die von ihm auf Begehren des verstorbenen Propstes Reynart von Palant und zufolge dessen testamentarischen Schenkung einer Erbrente von jährlich 18 rheinischen Gulden (aus einem von der Stadt Aachen dem Testator zu zahlenden Kapital von 125 Gulden) vollzogene Stiftung eines Jahresgedächtnisses (am Sterbetag des Letztern) und zweier Memorien (auf den ersten Tag nach Remigius resp. Invocavit), bei welcher jeden Feier 6 Gulden der gedachten Renten an die Kanoniker als Präsenzgebühr zu verteilen sind, und wozu nach dem Tod des Vikars Peter von Kyntzwylre noch die aus des Testators Kurie, die diesem zur lebenslänglichen Nutzung überwiesen ist, fließende Rente hinzutritt, ausgenommen 3 Gulden Erbrente, welche der St. Johannisbruderschaft beim Stift legiert sind. G. in deme jaire unss hieren Duysent vierhundert vier und siventzich, nuyn ind tzwintzich dage in dem Aprillo.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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