Eva Freifrau zu Limpurg, geb. von Limpurg und Witwe, sowie Johann Reichserbschenk von Limpurg, beide verordnete Vormünder der Brüder Albrecht, Karl und Ludwig Georg von Limpurg, ihrer Söhne resp. Pflegsöhne und Vettern, verkaufen um 770 fl rh der Reichsstadt Schwäbisch Hall die beiden gültpflichtigen Höfe ihrer Mündel in Raibach und Weckrieden (vgl. U 2797), die innerhalb der Haller Landwehr gelegen sind und nachfolgend spezifizierte Gefälle in Geld und Naturalien ertragen. Zu beiden Verkaufsobjekten gehören das Steuererhebungsrecht, Gerichtsbarkeit und Vogtei, die fraischliche Obrigkeit stand schon bisher der Stadt zu. Ihre Eigentumsrechte an diesen Liegenschaften, auf die sie mit vorstehender Transaktion feierlich Verzicht leisten, haben die Verkäufer durch die Präsentation dreier Gültverschreibungen früherer Pächter belegt, deren Eingangs- und Datumszeile jeweils wörtlich zitiert werden (Originale in diesem Bestand: U 1951, U 2130 und U 2700). Die Verkäufer quittieren den Erhalt des Kaufpreises, übertragen die Objekte und übernehmen auch namens ihrer und ihrer Mündel Erben die Gewährleistung des Geschäfts, indem sie versprechen, die Käufer notfalls gegen Anfechtungen gerichtlich zu vertreten.