1) Den Tod des Scharfrichters Georg Adam Belthle von da 2) Die Bitte dessen Witwe, ihrem Sohn Georg Friedrich Belhtle, elf Jahre alt, den Scharfrichter Dienst in herzoglichen Gnaden vorzubehalten, und bis derselbe das Meisterstück machen könne, der Scharfrichter Neher in Stuttgart alle vorfallende Exekutionen versehen, sie aber den Kleemeister Dienst durch einen tüchtigen Knecht bestellen zu lassen, worin ihr anbei gnädigst willfahrt worden 3) Bittet Dieselbe den Johannes Hartmann von Aalen zum Scharfrichter ob der Staig und zum Kleemeister von Tübingen so lange gnädigst anzunehmen, bis ihr Sohn die gehörige Tüchtigkeit hierzu erlangt haben werde (Qu. 7) in welcher Bitte ihr ebenfalls willfart wird (Qu. 8) 4) Die Beschwerde des Scharfrichter Johannes Hartmann in Tübingen gegen den Scharfrichter Neher in Stuttgart wegen Eingriffe in seinen Dienst (Qu. 9) 5) Und endlich die Bitte des Scharfrichters Georg Friedrich Belthle in Tübingen ihm bei den vorzunehmen habenden Landreisen zwei Gulden täglich passieren zu lassen (Tübingen, Stuttgart, Aalen)
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1) Den Tod des Scharfrichters Georg Adam Belthle von da 2) Die Bitte dessen Witwe, ihrem Sohn Georg Friedrich Belhtle, elf Jahre alt, den Scharfrichter Dienst in herzoglichen Gnaden vorzubehalten, und bis derselbe das Meisterstück machen könne, der Scharfrichter Neher in Stuttgart alle vorfallende Exekutionen versehen, sie aber den Kleemeister Dienst durch einen tüchtigen Knecht bestellen zu lassen, worin ihr anbei gnädigst willfahrt worden 3) Bittet Dieselbe den Johannes Hartmann von Aalen zum Scharfrichter ob der Staig und zum Kleemeister von Tübingen so lange gnädigst anzunehmen, bis ihr Sohn die gehörige Tüchtigkeit hierzu erlangt haben werde (Qu. 7) in welcher Bitte ihr ebenfalls willfart wird (Qu. 8) 4) Die Beschwerde des Scharfrichter Johannes Hartmann in Tübingen gegen den Scharfrichter Neher in Stuttgart wegen Eingriffe in seinen Dienst (Qu. 9) 5) Und endlich die Bitte des Scharfrichters Georg Friedrich Belthle in Tübingen ihm bei den vorzunehmen habenden Landreisen zwei Gulden täglich passieren zu lassen (Tübingen, Stuttgart, Aalen)
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 213 Bü 8260
Zimmer lit. D, Schrank X, Fach 30, Fasz. 143
Zimmer lit. H, Schrank 7, Fach 18, Bund 272, Nr. 143
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 213 Oberrat: Jüngere Ämterakten (Spezialakten)
Oberrat: Jüngere Ämterakten (Spezialakten) >> 105. Scharfrichter, Kleemeister und Wasenmeister
1766-1779
Qu. 1-27
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:31 MEZ
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