Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sein Hofmeister Blicker [XIV.] Landschad von Steinach angezeigt hat, dass die Amberger Bürger Felix Freislich (Freischlich) und Lenhard Viechtberger sich auf sein Ersuchen zusammen mit Blicker als Selbstschuldner gegen den Rat zu Nürnberg über eine Summe von 500 Gulden verschrieben haben. Blicker hat versichert, die beiden binnen zwei Jahren von ihrer Verpflichtung zu lösen und schadlos zu halten. Kurfürst Philipp verspricht, auch für seine Erben und auf Blickers Bitten, die beiden Bürger dabei zu schirmen und rechtlich zu handhaben. Falls Blicker die beiden binnen der gemeldeten Zeit nicht ledig sagt, sollen dieser und seine Erben mit ihren Gütern für den Schaden der Bürger haften.