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Johann, Bischof zu Münster, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern, bekundet, dem Erbmarschall Gerd Morrien, Ritter, für die Schulden seines verstorbenen Vorgängers, Herrn Walrams von Moers, für die Überlassung von Lgüdinhausen und Wolfsberg während der Fehde gegen die Stadt Münster, für Verluste während dieser Fehde, für Aufwendungen für Lüdinghausen und für den im Amt Lingen gelegenen, von Abt und Kapitel zu Werden dem Gerd verschriebenen Hof zu Schapem 8000 rheinische Gulden schuldig zu sein, von denen Gerd 1000 Gulden bar aus der dem Bischof von seinen Landen uppen Laerbroke bewilligten nächsten Schatzung erhalten soll. 3000 weitere Gulden sind in jährlichen Raten von 300 Gulden oder mehr durch den Offizial von Friesland und die Amtleute zu Rheine, Bevergern, im Emsland, zu Cloppenburg und Vechta zwischen Michaelis und Martini zahlbar. Für die restlichen 400 Gulden verpfändet der Bischof das slot Lüdinghausen mit der frijheit und vestnisse samt Zubeör und setzt Gerd als Amtmann ein mit der Verpflichtung, Lüdinghausen treu zu bewahren. Verwechselung und Freilassung von Eigenhörigen darf Gerd vornehmen. Wiederlöse mit 4000 Gulden erst nach Erfüllung der Lüdinghausen betreffenden testamentarischen Bestimmungen des verstorbenen Bischofs Heinrich; Ankündigung ein halbes Jahr zuvor. Gerd darf beim Abzug seine eigene bewegliche Habe mitnehmen. Siegler: der Aussteller, Domdekan und Kapitel mit dem großen Kapitelssiegel. Gegeven (...) 1463 up sunte Philippi unde Jacobi avendt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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