Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat sind der Metzger und Ulmer Bürger Martin Gerst als Bräutigam und die Ulmer Bürgerin Anna Maria Pettmann als Braut erschienen. Sie werden begleitet von dem Rotgerber und Ulmer Bürger Sebastian Schmalzigaug und dem Ulmer Bürger und Schiffmann Wilhelm Hegele als vom Rat eingesetzte Pfleger des Sohnes Johann Peter des Bräutigams aus seiner ersten Ehe mit der verstorbenen Maria Katharina geborene Scheiffele sowie dem Ulmer Bürger und Metzger Ludwig Weißmann und dem Ulmer Bürger und Kammmacher Christian Schimpf als Pfleger der Braut. Bräutigam und Braut haben dem Rat einen zwischen ihnen mit Zustimmung der Pfleger geschlossenen Ehevertrag vorgelegt. Da der Sohn des Bräutigams noch minderjährig ist und daher der Pflegschaft des Rats untersteht, bitten sie diesen um die Bestätigung des Vertrages. Der Rat erklärt nach dessen Prüfung, dass der Vertrag gemäß den Vorschriften des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und darin eine ausreichende Versorgung des Sohnes des Bräutigams vorgesehen ist. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.