Erteilung einer Verwarnung unter gleichzeitiger Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung von Parteiämtern auf die Dauer von drei Jahren gegen den Pg. Hans GELDMACHER, geb. 21.11.1896, Schlosser in Essen, wegen disziplinlosen Verhaltens in der Öffentlichkeit (Verletzung seiner Ehefrau)