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Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur (Bestand)
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Enthält: Verwaltung Personal, Bildungs- und Kulturpolitik, u.a. Kulturabkommen, Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Grade, Grundsatzangelegenheiten des Hochschulwesens, Hochschulplanung und -recht, Hochschulzugang und -zulassung, Bausachen, Studienangelegenheiten, Forschungsförderung, Personalangelegenheiten, Organisation, Personal, Haushalt und Forschung einzelner Hochschulen, Förderung außeruniversitärer Forschung, u.a. aus Mitteln der Volkswagen-Stiftung, Kulturelle Angelegenheiten, u.a. Kulturgutschutz, Stiftungen und Körperschaften, Bildende Kunst, Denkmalpflege, Medien, Heimatpflege, u.a. Nds. Heimatbund, Museen, Theater und Musik, u.a. Lizenzlisten, Bibliothekswesen, Erwachsenenbildung, v.a. Volkshochschulen u.a.
Geschichte des Bestandsbildners: Auf Beschluss der Landesregierung wurde am 23. Juli 1974 ein "Ministerium für Wissenschaft und Kunst" gebildet (Nds. MBl. 1974, S. 1285). Auf den Minister für Wissenschaft und Kunst gingen folgende Zuständigkeiten des Kultusministeriums (über dessen Entwicklung siehe Vorwort Bestand Nds. 400) über:
a) Wissenschaft und Hochschulen
b) Weiterbildung und öffentliche Bibliotheken
c) Kunst und Kulturpflege
d) Denkmalschutz und Denkmalpflege
e) Ausbildungsförderung
f) Lehrerbildung, Lehrerweiterbildung und Angelegenheiten der Lehrerausbildung.
Ein Beschluss des Landesministeriums vom 30. August 1977 bestimmte den Austausch von Zuständigkeiten zwischen dem Kultusministerium (MK) und dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst (MWK) zum 1. September (Nds. MBl. 1977, S. 1209).
Vom MWK an das MK gingen:
- die Lehrerbildung, Lehrerweiterbildung und Angelegenheiten der Lehrerausbildung;
- die Prüfung für die Befähigung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis.
Das MWK erhielt vom MK:
- die vom Lande verwalteten Stiftungen des öffentlichen Rechts und Fonds sowie privatrechtlichen Stiftungen;
- die Förderung von kulturellen Maßnahmen im Zonenrandgebiet.
Geschichte des Bestandsbildners: Nach dem Organisationsplan vom 1. Dezember 1979 gliedert sich das MWK in die folgenden Abteilungen:
a) Referatsgruppe Z: Allgemeine Verwaltung, Öffentliches Dienstrecht, Haushalt
b) Abteilung 1: Grundsatzangelegenheiten des Hochschulwesens, Hochschulplanung, Hochschulrecht, Ausbildungsförderung
c) Abteilung 2: Hochschulverwaltung, Forschungsförderung
d) Abteilung 3: Kunst, Kultur- und Denkmalpflege, Weiterbildung, Bibliotheken, Stiftungen.
Am 14. Oktober 1986 grenzte ein Beschluss des Landesministeriums ab, dass die Hochschulforschung und Grundlagenforschung (einschließlich anwendungsbezogener Grundlagenforschung) grundsätzlich in die Zuständigkeit des MWK fällt, die wirtschaftsnahe und anwendungsbezogene Forschung aber in die des Wirtschaftsministeriums. Im einzelnen wurden folgende Verlagerungen aus dem Geschäftsbereich des MWK an den des MW vorgenommen:
1) Angelegenheiten der Fraunhofer-Gesellschaft
2) Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung
3) Institut für Erdölforschung
4) Deutsche Technische Akademie Helmstedt
5) Institut für Solarenergieforschung.
Geschichte des Bestandsbildners: Die Aufgabe der landesweiten Organisation des Technologietransfers wird beim MW wahrgenommen, soweit es nicht um die Technologiebeauftragten in den Hochschulen geht. Die Aufgaben des Landesbeauftragten für Forschung und Technologie gehen auf den Minister für Wirtschaft, Technologie und Verkehr über. Diese Aufgabenverlagerungen wurden am 1. Januar 1987 wirksam (Nds. MBl. 1987, S. 1100).
Auf Beschluss des Landesministeriums vom 21. August/4. September 1990 ging mit Wirkung vom 1. September 1990 aus dem Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums die Zuständigkeit für Filmförderung und für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen an das MWK über. Gleichzeitig erhielt das Ministerium die neue Bennennung "Ministerium für Wissenschaft und Kultur" (Nds. MBl. 1990, S. 988). Die Verwaltungsreform des Jahres 2004 brachte die Verlagerung der Kunst- und Kultur-Aufgaben aus den Bezirksregierungen (Dez. 406) in das Ministerium. Die regionale Kulturförderung soll nach der Neuordnung der Kulturförderung auf die Landschaften/Landschaftsverbände verlagert werden, die überregionale überwiegend vom MWK aus wahrgenommen werden, wo auch Projekte von landesweiter Bedeutung betreut werden. Die Auflösung der Bezirksregierungen bedingt ferner die Übernahme der Aufgabenbereiche Forschungsförderung und Aufsicht über Ämter für Ausbildungsförderung durch das Ministerium selbst.
Stand: April 2007
Geschichte des Bestandsbildners: Liste der Minister und Ministerinnen
10.07.1974–13.02.1976 Prof. Dr. Joist Grolle (SPD)
13.02.1976–16.02.1977 Dr. Werner Remmers (CDU)
16.02.1977–19.05.1981 Prof. Dr. Eduard Pestel (CDU)
20.05.1981–21.06.1990 Dr. Johann-Tönjes Cassens (CDU)
21.06.1990–30.03.1998 Helga Schuchardt (parteilos)
30.03.1998–04.03.2003 Thomas Oppermann (SPD)
04.03.2003–27.04.2010 Lutz Stratmann (CDU)
27.04.2010–13.02.2013 Prof. Dr. Johanna Wanka (CDU)
19.02.2013-22.11.2017 Dr. Gabriele Heinen-Kljajic (Bündnis 90/Die Grünen)
ab November 2017 Björn Thümler (CDU)
Anmerkungen zur "Hochschule für Arbeit, Politik und Wirtschaft in Wilhelmshaven" bzw. Hochschule für Sozialwissenschaften Wilhelmshaven-Rüstersiel
Geschichte des Bestandsbildners: "Oliver Schael (Göttingen) analysierte in seinem Vortrag den Aufbau und das Scheitern der noch wenig erforschten 'Hochschule für Arbeit, Politik und Wirtschaft ' (APoWi), die sich von 1949 bis 1962 in Wilhelmshaven-Rüstersiel befand. Dieses ambitionierteste Hochschulreformprojekt der ersten Nachkriegsjahre in Westdeutschland war das Ergebnis einer fundamentalen Kritik der Arbeiterbewegung an einer sozial abgehobenen Elite, die an den traditionellen Hochschulen ausgebildet wurde und 1933 politisch-moralisch versagt hatte. Diese Kritik an den gesellschaftlichen Führungskräften war gleichwohl eine transnationale: Nur ein Jahr nach der Wilhelmshavener Gründung unternahm A. D. Lindsay in dem britischen Dorf Keele ein ganz ähnliches hochschulpolitisches Experiment. Der religiöse Sozialist Lindsay hatte maßgeblich die Reformvorschläge des 'Blauen Gutachtens' von 1948 beeinflusst, von denen viele sowohl in Wilhelmshaven als auch in Keele umgesetzt wurden.
Neben protestantischen Glaubensvorstellungen verbanden sich dabei Elemente der Erwachsenenbildung mit Ansätzen der jugendbewegten Reformpädagogik. So liberalisierte die APoWi den Hochschulzugang durch die Zulassung von Nichtabiturienten, konzipierte einen neuen sozialwissenschaftlichen Studiengang und versuchte, das Verhältnis zwischen Lehrenden und Lernenden durch ein gemeinsames Leben und Arbeiten im Hochschuldorf Rüstersiel neu zu bestimmen.
Geschichte des Bestandsbildners: Auch vergangenheitspolitisch ging sie zunächst neue Wege: Der NS-Widerständler Wolfgang Abendroth wurde Gründungsrektor und Rüdiger von Tresckow, Sohn des 20. Juli-Generals Henning von Tresckow, erster AStA-Vorsitzender. Anders als ihre 'Schwesterhochschule' in Keele geriet die APoWi als alternative 'College-Hochschule' jedoch zwischen alle Fronten: Die Gewerkschaften entzogen der Hochschule die Unterstützung, da sie in ihr eine Konkurrenz für die eigenen Sozialakademien in Dortmund, Hamburg und Frankfurt sahen. Die 'alten' Hochschulen schlossen ebenfalls erfolgreich ihre Reihen gegen den akademischen Außenseiter. In ihrem Bemühen, die volle wissenschaftliche Anerkennung zu erreichen, glich sich der Wilhelmshavener Lehrkörper den herrschenden akademischen Normen immer weiter an: Der Rektor erhielt eine goldene Amtskette, die Professoren Talare und die Hochschule ein eigenes Siegel.
1957 erfolgte die Berufung des schwer NS-belasteten Hochschullehrers Ernst Rudolf Huber, um auch vergangenheitspolitisch ein 'Normalisierungszeichen' zu setzen. Insgesamt dementierte [demontierte?] sich dieses Hochschulreformprojekt damit selbst. 1962 wurde es in die Universität Göttingen eingegliedert."
aus: Historische Kommission für Niedersachsen und Bremen, Arbeitskreis für die Geschichte des 19. und 20. Jhs., Rundbrief Nr. 7, S. 6f.
Stand: April 2007
Anmerkungen zur "Staatlichen Museumspflege für Niedersachsen und Bremen" (vgl. Acc. 2015/69)
Geschichte des Bestandsbildners: Die Abgabe umfasst die Akten der Staatlichen Museumspflege für Niedersachsen (und Bremen) sowie ihrer Vorgängerinstitutionen bzw. -strukturen und beinhaltet im Wesentlichen die zentralisierte Organisation und Betreuung der Heimatmuseen in Niedersachsen für den Zeitraum von 1898 bis 1966 (mit der Auflösung und Übergabe der Aufgaben und Verantwortlichkeiten an den neugegründeten Museumsverband für Niedersachsen und Bremen). Waren die niedersächsischen Heimatmuseen bereits zuvor an das Landesmuseum in Hannover angeschlossen, so wurden diese Verbindungen mit der reichsweiten Schaffung der Staatlichen Museumspflege im Jahr 1936 endgültig institutionalisiert. Während dies in anderen Gebieten zu einer Um- und Neustrukturierung der Museumslandschaft führte, blieben die Verhältnisse in der Provinz Hannover nahezu unberührt, da die Errichtung staatlicher Museumspflegschaften auf ein Konzept des Vorsitzenden des Deutschen Museumsbundes, Karl Hermann Jacob-Friesen, zurückging, der zwischen 1924-1953 auch das Amt des Direktors im Landesmuseum Hannover bekleidete. Zu ihren Hauptaufgaben zählten gutachtliche und beratende Tätigkeiten, die Überprüfung der vorhandenen Heimatmuseen hinsichtlich ihrer Lebens? und Arbeitsfähigkeit sowie die Feststellung ihres lokalen Wirkungsbereiches, die Schulung der Leiter der Heimatmuseen in Lehrgängen und Exkursionen sowie die theoretische und praktische Beratung der Leiter der Heimatmuseen.
Geschichte des Bestandsbildners: Die Akten sind dabei in zwei Gruppen gegliedert: Die erste Gruppe umfasst die allgemeine Korrespondenz der Staatlichen Museumspflege. Dazu gehören u.a. Rundschreiben und Richtlinien zur Umsetzung musealer Konzepte und Direktiven durch die Heimatmuseen; Jahresberichte, Protokolle und Teilnehmerlisten der Museumsleitertagungen; Tätigkeitsberichte des Museumsbeirates; systematische Erfassungen der Museumslandschaft zur Erstellung eines "Handbuchs der Kultur- und Heimatkundlichen Museen Deutschlands" (vor dem Krieg) bzw. eine Museumsführers sowie zur Bestandsaufnahme (nach dem Krieg); Sammlung von Heimatbeiträgen aus Presse und Publikationsorganen der Museums- und Heimatvereine; Beziehungen zu anderen Heimatpflegschaften und Museumsverbänden sowie Zeichnungen, Grundrisse und Baupläne von (projektierten) Museen. Die zweite Gruppe beinhaltet die Korrespondenz des Landesmuseums Hannover, als Sitz der Staatlichen Heimatpflege, und den einzelnen niedersächsischen Heimatmuseen. Hierbei handelt es sich vor allem um Personalia bezüglich Posten, Vorstandsbesetzung, Fachpersonal, Nachfolgeschaften, Gehalt und persönliche Beziehungen; Planung und Konzeption von Museen mit Bauplänen und Kostenvoranschlägen bzw. Finanzierungsvorschlägen, Inventarverzeichnisse und Neuerwerbslisten; Jahres- und Tätigkeitsberichte der Museen; Anfragen nach Zuschüssen, Beihilfen und methodischem Knowhow; Besucherstatistiken; Zustandsbeschreibungen nach Kriegsende bzw. Verlustmeldungen sowie die chronische Raumnot; museale Arbeit, Konservierungs- und Restaurierungsratschläge und nicht zuletzt jahrelange persönliche Fehden zwischen Museumsleitern und Landesmuseum wie auch zwischen Museumsleitern und Museumsvorständen.
Geschichte des Bestandsbildners: Als verantwortliche bzw. korrespondierende Personen treten dabei neben den Museumsleitern sowie Vertretern aus Politik und Verwaltung vor allem die Direktoren des Landesmuseums, Karl Hermann Jacob-Friesen sowie ab 1953 bis 1962 Ferdinand Stuttmann, auf. Ab 1945 unterstand dem Museumsdirektor mit Clara Redlich eine Assistentin, die bis zur Auflösung der Staatlichen Heimatpflege als unmittelbare Ansprechpartnerin für die Betreuung der Heimatmuseen zuständig war.
Stand: August 2015
Bestandsgeschichte: Aufgrund der Behördengeschichte sind die älteren Akten (Akzessionen 90/59, 30/60, 26/67 und 90/68) noch im Kultusministerium (Nds. 400) begonnen worden. Infolge der Neuordnung im Kultusbereich und der Errichtung des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst waren diese Akten in den Bestand Nds. 401 zu übernehmen. Daher wurden die oben genannten Akzessionen am 28. August 1981 aufgelöst, die Akten zusammengelegt und neu unter Acc. 123/81 Vorprovenienz Kultusministerium akzessioniert. Hinzu kommen Akten aus Abgaben des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst an das Zwischenarchiv, die bis 1974 ebenfalls im Kultusministerium entstanden sind: Acc. 112/83, 146-1031 aus den Zwischenarchivabgaben K 1-4 Nr. 1678 Acc. 92/85, 1-560 aus den Zwischenarchivabgaben K 4 Nr. 1679-4041, K 5-11.
Die Aufteilung auf die Archivbestände erfolgte also im Hinblick auf die späteren Zuständigkeiten des MWK, nicht nach der aktenbildenden Provenienzstelle. Eine ganze Reihe Akten sind lediglich im MK erwachsen und im MWK auch nicht fortgeführt worden. Das hat zur Folge, dass auch zeitlich der Bestand wesentlich weiter zurückreicht als nur bis zur Gründung des Ministeriums.
Die Bestandsgliederung erfolgte in Anlehnung an die organisatorische Gliederung des Ministeriums. Der Bestand ist nicht abgeschlossen und erhält weiteren Zugang. In den vorliegenden Bestand Nds. 401 sind bislang 69 Ablieferungen des Ministeriums eingegangen.
Stand: August 2015
Anmerkungen zu Bewertungsentscheidungen
Bestandsgeschichte: In Anlehnung an die Bewertungskriterien des Bundesarchivs für moderne Ministerialakten (Stand 3. Oktober 1979, Az. 1370/35) wurden aus den Abgaben K 1-4 des Zwischenarchivs folgende Akten und Aktengruppen kassiert:
Bestandsgeschichte: 1) Gesammelte Rundschreiben und Drucke von Bundes- und Landesbehörden, die im Ministerium für Wissenschaft und Kunst nicht weiter bearbeitet worden sind; dazu gehören vor allem die Rundschreiben, Denkschriften etc. der Bundes-Kultusminister-Konferenz.
2) Schriftgut, das in übersichtlicherer Form bei der Staatskanzlei, im Landtagsarchiv oder bei anderen Ministerien (besonders Finanzministerium) angefallen sein dürfte; dazu gehören vor allem die Haushaltsangelegenheiten.
3) Schriftgut, das allein aus der Aufsicht über nach geordnete staatliche Dienststellen erwachsen und im Ministerium für Wissenschaft und Kunst nicht weiter bearbeitet worden ist; dazu gehören vor allem Personalnebenakten, Einzelfallakten, Stipendiengewährungen.
Außer Hochschulen und Forschung fallen auch kulturelle Angelegenheiten in die Zuständigkeit des MWK. Der Bestand bietet daher auch reiches Material über Bildende Kunst, Theater und Musik, Denkmalpflege, Museums-, Bibliotheks- und Literaturwesen und die Medien. Aufgrund der Aufgabenverlagerungen zwischen MW und MWK im Jahr 1986 wurden auch Akten mit Vorprovenienz MW in den Bestand integriert, die sich vor allem mit Atomenergie und Forschungsförderung aus Lottomitteln beschäftigen (Acc. 2000/154). Der Bestand beinhaltet ferner die Überlieferung des von 1973 bis 1983 als Sonderbehörde eigentlich selbständigen Bevollmächtigten für Hochschulbau, Akten der 1979 berufenen Forschungsstrukturkommission und Akten des interministeriellen Ausschusses für die Vergabe von Lottomitteln.
Stand: April 2007
Findmittel: EDV-Findbuch 2019
Bearbeiter: Dr. Sven Mahmens (2007)
Sascha Standke (2015)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.