Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seine herrschaftliche Mahlmühle zu Heidelberg, in der Hans Eng (Enng) bislang saß und noch sitzt, geteilt und die oberen drei Räder (roder) zu seinem Gebrauch genommen hat. Die unteren drei Räder wollte der Fürst einem anderen Müller gegen Zins verleihen. Darum hat der Hans Eng vor dem Heidelberger Landschreiber Erasmus Münch und dem fürstlichen Baumeister Heinrich Spannagel geklagt und vorgebracht, dass er lange Jahre treu gedient und etliches Geld an der Mühle verbaut habe, weswegen ihm das verbaute Geld ersetzt oder ihm die drei Räder zur Sicherung seines Lebensunterhalts verliehen werden sollten. Der Pfalzgraf verleiht Hans darum aus Gnade und wegen dessen fleissiger Dienste, obwohl andere Müller dem Fürsten jährlich 75 Malter Korn für eine Verleihung versprochen haben, die unteren drei Räder um jährlich 50 Malter Korn. Seine Teile an der Mühle hat Hans in gutem Bau zu halten. Nach seinem Tod oder wenn er aufgrund von Alter, Krankheit oder anderen Ursachen nicht mehr arbeiten kann, sollen die Räder ohne Einspruch von dessen Erben an den Pfalzgrafen fallen. Für das an der Mühle verbaute Geld sollen Hans und seine Erben keine Ansprüche mehr stellen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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