Margarethe Gforlin aus Gmünd, zu Stuttgart gef., weil sie entgegen ihrer früheren U. die Stadt Stuttgart unerlaubt wiederum betreten hatte, jedoch auf Fürbitte ihrer Freunde vor die Wahl gestellt, das strenge Recht zu nehmen oder unverzüglich aus dem Fürstentum Württemberg wegzugehen und nur noch mit Erlaubnis des Landesherrn zurückzukehren, entscheidet sich für das letztere, und schwört U. Rv.: Betr. den erneuten Bruch dieser U. durch M. Gforlin und einen ergangenen Urteilsspruch des Gerichts zu Stuttgart mit Androhung der Todesstrafe vom 23. Juni 1512 (Johannes des Täufers Abend).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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