Margarethe Gforlin aus Gmünd, zu Stuttgart gef., weil sie entgegen ihrer früheren U. die Stadt Stuttgart unerlaubt wiederum betreten hatte, jedoch auf Fürbitte ihrer Freunde vor die Wahl gestellt, das strenge Recht zu nehmen oder unverzüglich aus dem Fürstentum Württemberg wegzugehen und nur noch mit Erlaubnis des Landesherrn zurückzukehren, entscheidet sich für das letztere, und schwört U. Rv.: Betr. den erneuten Bruch dieser U. durch M. Gforlin und einen ergangenen Urteilsspruch des Gerichts zu Stuttgart mit Androhung der Todesstrafe vom 23. Juni 1512 (Johannes des Täufers Abend).
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Margarethe Gforlin aus Gmünd, zu Stuttgart gef., weil sie entgegen ihrer früheren U. die Stadt Stuttgart unerlaubt wiederum betreten hatte, jedoch auf Fürbitte ihrer Freunde vor die Wahl gestellt, das strenge Recht zu nehmen oder unverzüglich aus dem Fürstentum Württemberg wegzugehen und nur noch mit Erlaubnis des Landesherrn zurückzukehren, entscheidet sich für das letztere, und schwört U. Rv.: Betr. den erneuten Bruch dieser U. durch M. Gforlin und einen ergangenen Urteilsspruch des Gerichts zu Stuttgart mit Androhung der Todesstrafe vom 23. Juni 1512 (Johannes des Täufers Abend).
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4807
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 9. Band 9: Stuttgart, Orte außerhalb des Amtsbezirks, Forst >> 1. Stuttgart (außeramtliche Orte)
1509 August 25 (Sa n. Bartholomäus)
Perg., durch Mäusefraß besch., geringer Textverlust; 2 S.
Urkunden
Schaden: Perg. durch Mäusefraß besch. geringer Textverlust
Siegler: 1) Johannes Hug 2) Ulrich Wintzelhuser, beide B. und Richter zu Stuttgart
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
Siegler: 1) Johannes Hug 2) Ulrich Wintzelhuser, beide B. und Richter zu Stuttgart
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
Rv.: Betr. den erneuten Bruch dieser U. durch M. Gforlin und einen ergangenen Urteilsspruch des Gerichts zu Stuttgart mit Androhung der Todesstrafe vom 23. Juni 1512 (Johannes des Täufers Abend).
Gforlin, Margarethe
Schwäbisch Gmünd AA
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:29 MEZ
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