Sander von Hönnepel (Honepell) und von Empel (vander Ympel) an seinen Getreuen Joris von Hambroick: Er hat ihn vor Jahren zu Behuf der + Elsken Roffartz mit einem Gut zu Ossenberg (-gh) belehnt. Gerit vander Schueren, Elskens Oheim, hatte zuvor, sobald Evert Roffartz, Elskens Bruder, der Inhaber dieses Lehens, gestorben war, dasselbe Lehen als nächster Erbe Everts von ihm, Sander, empfangen. Gerit will beweisen, dass das Lehngut rechtens ihm zusteht, dem die Hausleute und Pächter Pacht und Renten vorenthalten, und ruft ihn darum als Lehnherrn an, um sein Recht zu erlangen. Er setzt daher den beiden Parteien einen Rechtstag vor ihm und seinen Lehnmannen an auf seinem Eigen zu Hagewick vor der Stadt Rees am Mittwoch, der Oktav von Mariä Himmelfahrt [22. August] um 9 Uhr vormittags, wo die Sache nach Lehnrecht entschieden werden soll. Er zeigt ihm dies mit dieser Urkunde an, die auf sein Geheiß von zweien seiner Mannen, nämlich Peter Cost und Henrick von Boicholt, mitbesiegelt ist, was diese bestätigen. Er hat den Parteien und ihren Freunden, bis zu 12 Personen und Pferden, sowie den Lehnmannen einen Geleitbrief des Herzogs von Kleve beschafft, der 10 Tage vor und 1 Tag nach dem Gerichtstag gilt, außer für Feinde des Herzogs. - Er kündigt sein Siegel an, das unten bei denen der beiden Lehnmannen aufgedrückt ist. ... 1492 up sinte Kylianus avend.