Finanzausgleich zwischen Reich und Ländern aus Anlass der Durchführung von Reichsgesetzen: Allgemeines
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BArch R 2/20190
BArch R 2 Reichsfinanzministerium
Reichsfinanzministerium >> R 2 Reichsfinanzministerium (Direkte Steuern S 1 - S 2) >> S 1 - Reichsabgabenordnung >> S 15 - Finanzausgleich >> S 157 Verfassungs- und Verwaltungsreform in ihren Beziehungen zum Finanzausgleich >> Finanzausgleich zwischen Reich und Ländern aus Anlass der Durchführung von Reichsgesetzen
(1920) 1926-1932
Enthält u.a.:
Unfallrenten.- Vorbereitung der Zweiten Verordnung über die Abfindungen für Unfallrenten, 1927-1928
Unfallfürsorge für Strafgefangene (Gesetzesprojekt), 1927-1931
Reichswehr.- Kostenerstattung bei Einsatz zur Wiederherstellung der Öffentlichen Ordnung in den Ländern (§ 17 Reichswehrgesetz), 1927-1928, 1931
Geschichte der Besetzten Gebiete und des Ruhrkampfes.- Anlegung von Aktenverzeichnissen in den einzelnen Reichsressorts ("Sammlung Besatzungsakten"), 1928-1932
Gesetz zum Übergang der Post auf das Reich.- Staatsverträge sowie Entwurf des Reichspostfinanzgesetzes (Druck), (1920) Okt. 1926
Unfallrenten.- Vorbereitung der Zweiten Verordnung über die Abfindungen für Unfallrenten, 1927-1928
Unfallfürsorge für Strafgefangene (Gesetzesprojekt), 1927-1931
Reichswehr.- Kostenerstattung bei Einsatz zur Wiederherstellung der Öffentlichen Ordnung in den Ländern (§ 17 Reichswehrgesetz), 1927-1928, 1931
Geschichte der Besetzten Gebiete und des Ruhrkampfes.- Anlegung von Aktenverzeichnissen in den einzelnen Reichsressorts ("Sammlung Besatzungsakten"), 1928-1932
Gesetz zum Übergang der Post auf das Reich.- Staatsverträge sowie Entwurf des Reichspostfinanzgesetzes (Druck), (1920) Okt. 1926
Reichsfinanzministerium (RFM), 1919-1945
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 12:54 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Bundesarchiv (Archivtektonik)
- Norddeutscher Bund und Deutsches Reich (1867/1871-1945) (Tektonik)
- Finanzen, Bau und Raumordnung (Tektonik)
- Reichsfinanzministerium (Bestand)
- R 2 Reichsfinanzministerium (Direkte Steuern S 1 - S 2) (Gliederung)
- S 1 - Reichsabgabenordnung (Gliederung)
- S 15 - Finanzausgleich (Gliederung)
- S 157 Verfassungs- und Verwaltungsreform in ihren Beziehungen zum Finanzausgleich (Gliederung)
- Finanzausgleich zwischen Reich und Ländern aus Anlass der Durchführung von Reichsgesetzen (Serie)