Abt Ehrenfried [von Vellberg] zu Comburg bekundet als erbetener Vermittler (arbiter et amicabilis compositor) zwischen Johannes Fischer (Vischer), Pfarrer zu Sankt Katharina in der Vorstadt zu Hall, und Abt Wilhelm [Egen] zu Murrhardt und dessen Konvent in deren Streit um den angemessenen Anteil an den Einkünften, der vom Kloster der Pfarrkirche zugestanden werden soll: Beide Parteien sind übereingekommen [wie U 1394, doch ist nicht erwähnt, daß die Vereinbarungen schon vorher im Franziskanerkloster getroffen worden sind]. Der Bezirk des zu teilenden Zehnten der Katharinenkirche wird beschrieben: Er beginnt an der Mark und den Grenzen des Dörfchens (villulae) Hagenbach bei Hall, führt zum Bach vor Seitz Kiderers (Kydrers) Ziegelhütte, der aus dem Weidengraben fließt, zum Weidengraben und zur Klinge zwischen Hans Zieglers und Paul Weinlins Weingärten, dann zur Klinge genannt auf der Spitzen. Mitten in der Spitzen geht die Grenze zwischen dem Acker der Heiligen und dem Hagenbacher Feld neben der Hart hinaus bis an den Zehnten des Komturs zu Sankt Johann und den Acker des Konz Teufel von Hagenbach (dieser Acker ist der letzte, der in den Zehnt gehört), dann im "Treyckelbach", dem Bach, der in der Heimbacher (Haynbacher) Klinge durch die Vorstadt und bei Sankt Johann in den Kocher fließt. Mit Beurkundungsvermerk des Notars Georg Wiedmann (Georius Wydman de Thann) gen. Ammann von Bühlertann, Kleriker des Bistums Würzburg. Angehängt Transfix mit Bestätigung des Bischofs Rudolf [II. von Scherenberg] von Würzburg vom 16. Februar 1473.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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