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Christoph Paul von Wiedenbrück, Herr von Exenstein und Büderich, Erbgesessener zu Münster und Corveyscher Obervasall des Amtshofes Monninghoff belehnt auf Grund des mit der Frau von Büttel verwitweten Pape zu Westrich, der Schwester des verstorbenen letzten Lehnträgers Henrich von Büttel von Niederhauß, getroffenen Übereinkommens deren Sohn Andreas Heinrich von Papen mit dem Pinninghof, früher die Höfe oder Lohe-höfe zu Affhuppen oder Mönninghoff genannt, nachdem ihm 255 Rtl. wegen versessenen Lehens bezahlt sind, worauf der Bevollmächtigte Eberhard Havickenbrock, Pastor in Büderich, den Lehnseid geleistet hat.

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