Wolfold von Heidingsfeld schenkt dem Kloster St. Stephan (ad pedes apostolorum Petri et Pauli et sancti Stephani) zur Sühne für seine Vergehen einen Weinberg [in Heidingsfeld] am Gauchsberg (Gochesberg) unter Vorbehalt des Nutzungsrechts. Er verpflichtet sich, davon dem Kloster jedes Jahr am 11. November (in festo sancti Martini) 0,5 Eimer Wein zu entrichten. Nach seinem Tod geht der Weinberg zu Erbrecht an seinen Bruder Ruthard. Dieser und seine Erben haben davon denselben Jahrzins zu entrichten. Bei Säumnis fällt der Weinberg an das Kloster. Aussteller: Wolfold von Heidingsfeld. Empfänger: Kloster St. Stephan