Kaiser Friedrich I. bekundet, daß er auf die Klage der Aebtissin Gertrudis zu Eschenwege, den zwischen ihr und seinem Getreuen Ludwig Graf von Lar...
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Urk. 22, 4
Urk. 22, A II, Kloster Cyriacus zu Eschwege
Urk. 22 Cyriacuskloster Eschwege - [ehemals: A II]
Cyriacuskloster Eschwege - [ehemals: A II] >> 1175-1199
[Boyneburg] 1188 [Juni]
Abschrift zu Urk. 22 Nr. 1, Papier
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Acta . . . anno dominice incarnationis 1188, indictione VIa.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kaiser Friedrich I. bekundet, daß er auf die Klage der Aebtissin Gertrudis zu Eschenwege, den zwischen ihr und seinem Getreuen Ludwig Graf von Lare, dem Vogt ihrer Kirche, schwebenden Streit nach dem Spruch der Edlen und Getreuen des Reiches und jener Kirche folgendermaßen entschieden habe: 1. Die Aebtissin soll den Markt, den Marktzoll und die Münze zu Eschenwege unangefochten zu ihrer Nutzung haben. 2. Wird jemand wegen falscher Münze angeklagt, dann soll er, falls Blutstrafe eintreten muß, durch den Vogt gerichtet werden, tritt aber Geldbuße ein, dann fallen zwei Teile an die Aebtissin und ein Teil an den Vogt. Ebenso soll es bei jeder Schuldklage und bei jeder Gerichtsverhandlung gehalten werden, bei der eine Geldbuße verhängt wird. 3. So oft eine alte Münze verworfen und eine neue geschlagen wird, soll der Vogt nicht von Rechts wegen, sondern durch gütliche Verehrung dafür entschädigt werden, daß er die Münze mit seinem Banne bestätigt, jedoch darf er nicht ungebührliche Schatzung nach seinem Ermessen wegen der neuen Münze fordern. 4. Die Diener und Beamten der Aebtissin sind nicht gehalten zum Gericht und Ding zu erscheinen, außer wenn einer von ihnen etwas im Dorfe (villa) begeht, weswegen er vor dem Vogt belangt oder angeklagt wird.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Otto Bischof von Freising (Frisingensis), Bertold Bischof von Naumburg (Nuenbergensis), Johannes sacri palacii cancellarius, Rudolf prothonotarius, Gozmarus Graf von Ziegenhain (Cigenhagen), Graf Berengerus, Bruder des Grafen Ludewicus de Lare, Graf Wicherus de Bilstein, Albertus de Hiltenburc, Albertus de Grambach, Almarus Advocatus, Heinricus dessen Oheim (patruus), Regenboto, Boto und Gerhard und die Brüder Reinhard und Heinrich 'u. a.' .
Vermerke (Urkunde): Siegler: Der Aussteller.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Huyskens Nr. 6; MGH D F. I. 973
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kaiser Friedrich I. bekundet, daß er auf die Klage der Aebtissin Gertrudis zu Eschenwege, den zwischen ihr und seinem Getreuen Ludwig Graf von Lare, dem Vogt ihrer Kirche, schwebenden Streit nach dem Spruch der Edlen und Getreuen des Reiches und jener Kirche folgendermaßen entschieden habe: 1. Die Aebtissin soll den Markt, den Marktzoll und die Münze zu Eschenwege unangefochten zu ihrer Nutzung haben. 2. Wird jemand wegen falscher Münze angeklagt, dann soll er, falls Blutstrafe eintreten muß, durch den Vogt gerichtet werden, tritt aber Geldbuße ein, dann fallen zwei Teile an die Aebtissin und ein Teil an den Vogt. Ebenso soll es bei jeder Schuldklage und bei jeder Gerichtsverhandlung gehalten werden, bei der eine Geldbuße verhängt wird. 3. So oft eine alte Münze verworfen und eine neue geschlagen wird, soll der Vogt nicht von Rechts wegen, sondern durch gütliche Verehrung dafür entschädigt werden, daß er die Münze mit seinem Banne bestätigt, jedoch darf er nicht ungebührliche Schatzung nach seinem Ermessen wegen der neuen Münze fordern. 4. Die Diener und Beamten der Aebtissin sind nicht gehalten zum Gericht und Ding zu erscheinen, außer wenn einer von ihnen etwas im Dorfe (villa) begeht, weswegen er vor dem Vogt belangt oder angeklagt wird.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Otto Bischof von Freising (Frisingensis), Bertold Bischof von Naumburg (Nuenbergensis), Johannes sacri palacii cancellarius, Rudolf prothonotarius, Gozmarus Graf von Ziegenhain (Cigenhagen), Graf Berengerus, Bruder des Grafen Ludewicus de Lare, Graf Wicherus de Bilstein, Albertus de Hiltenburc, Albertus de Grambach, Almarus Advocatus, Heinricus dessen Oheim (patruus), Regenboto, Boto und Gerhard und die Brüder Reinhard und Heinrich 'u. a.' .
Vermerke (Urkunde): Siegler: Der Aussteller.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Huyskens Nr. 6; MGH D F. I. 973
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:14 MESZ