Hugo Abt zu Werden und Helmstedt beurkundet, daß er das Wasser und die Fischerei in der Deele, die zuletzt sein Vorgänger, Abt Heinrich, am 23. August 1573 an den + Wilhelm von Bernsouw, Herrn zum Hardenberg, verpachtet hatte, jetzt an Philips Wilhelm von Bernsouw, Herrn zum Hardenberg und Amtmann zu Steinbach, gegen einen jährlich zu Martini an den Kellner zu Werden zu entrichtenden Pachtzins von 6 Schillingen Werdensch (= 18 Alben Kölsch) und gegen die Verpflichtung verpachtet habe, die alten Gerechtigkeiten der Sattelhöfe Barckhoven und Vehusen wie auch der Voßnacker Gemarken nicht zu beeinträchtigen. Nach dem Tod des jetzigen Pächters können seine Erben diese Pacht nur gegen den doppelten Pachtzins gewinnen. Siegler: der Abt. Unterschrift des Abtes

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner