Verfügung: Die Hessische Zivil-Witwenkasse ist berechtigt, die Physikats-Chirurgen in die siebente Klasse des Zivildiener-Witweninstituts aufzunehmen (Ausfertigung zwei Mal vorhanden; Überweisungsschreiben vom 10. April 1832 anbei)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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