1585 Dez. 17* Wolfgang Propst zu Ellwangen, Beklagter, leistet im Prozeß gegen Hans und Marx Fugger von Kirchberg und Weißenhorn, Kläger, vor dem Reichskammergericht die im wörtlich inserierten kaiserlichen Mandat vom 28. Juni 1585 aufgrund eines Urteils des Reichskammergerichts vom 21. Apr. 1585 geforderte Kaution und setzt dafür Hab und Gut seiner Propstei zum Pfand. Sr.: der A. (mitt Unserm anhangenden Secret) Korrigierte Reinschrift Perg., nicht gesiegelt und nicht behändigt - Rv. RSig.: No. 8; H (= Beilage H des Prozeßprotokolls von; 1591) ASig.: B 397 Bü 28 *Verbessert aus: Zehendten Insert 1585 Juni 28 - Reichsstadt Speyer Kaiser Rudolf II. an Propst Wolfgang von Ellwangen: Im Prozeß des Propsts, Kläger, gegen Hans und Marx Fugger von Kirchberg und Weißenhorn, Beklagte, wegen der Jagensgerechtigkeit im Holz Baumgarten hat das Reichskammergericht am 21. Apr. 1585 den Kläger dazu verurteilt, die Beklagten im Besitz der Jagensgerechtigkeit zu lassen, den ellwangischen Knecht Hans im Stall wieder in ihre Haft zu überstellen und Kaution zu leisten. Der A. gebietet die Befolgung dieses Urteils bei einer Strafe von 8 Mark lötigen Goldes, die halb der kaiserlichen Kammer, halb den Beklagten zufällt, und innerhalb von 6 Wochen und 3 Tagen die Abgabe einer Erklärung über die Vollführung dieses Urteils. Insert in der Kaution des Verurteilten von 1585 Dez. 17

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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