Philipp von Hoerde zu Störmede und seine Frau Anne bestätigen, daß ihr Vetter Domherr Johann von Hoerde zu Paderborn ihrem + Vater einen Verzichtbrief auf sein väterliches Erbe ausgestellt habe. Dieser Verzichtbrief ist nicht mehr vorhanden und soll daher hinfällig sein, ebenso sollen keine Ansprüche wegen der 60 Goldgulden gestellt werden, die ihr Vetter zu seiner Proven (Aufschwörung) erhalten hat. SA des Ausstellers. Datum: Montages nach dem Sondaghe Oculi in der Vasten

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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