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“Acta Allerhand der reformierten Gemeinde und Kirchensachen betr.”
Enthält: u.a. Reglement wie es in Absicht der Trauungen und Taufen, des Aufgebots, der Beerdigung, und der Armenpflege, zwischen den Reformirten Gemeinen Teutsch und Französischer Nation, sowohl in Berlin, als auch, unter gewissen Einschränkunegn in den übrigen Städten und auf dem Lande, wo Gemeinen beider Nationen befindlich sind, wechselweise gehalten werden soll. Berlin, 1790
Darin: u.a. "Verzeichnis der zu unserer Gemeinde gehörigen Personen, bei der Hausbesuchung 1777, den 28. April"