Der geschworene Schreiber von Oberkirch, Leonhard Kiehl (tunc temporis diocoesis Oberkirchensis scriba iuratus), beglaubigt eine Urkunde, in der Schultheiß und Richter des Gerichts zu Griesheim einen Beweisbeschluss erlassen in der Klagesache des Junkers Konrad von Reichenstein gegen Hans von Schauenburg wegen einer von Konrad von Reichenstein beanspruchten und seit acht Jahren versessenen Gült, fallend von dem Hans von Schauenburg zustehenden sogenannten Ott-Friedrich-Hof zu Griesheim, zu Lasten des Hauses Schauenburg.