Barbara Scharr, Witwe des Paul Mundtigler zu Grödig, Gericht Glanegg, einigt sich mit ihren zwei Töchtern dahin, dass sie, jetzt verheiratet Holzhauser, die Erbgerechtigkeit des berchtesgaden'schen Veichtnerguts zu Grödig behält, doch den Töchtern je 40 Gulden auszubezahlen und alle Schulden zu übernehmen hat.; S: Ludwig Neuchinger, Landrichter zu Berchtesgaden

Vollständigen Titel anzeigen
Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Loading...