Kaiser Karl VI. (voller Titel) belehnt Lothar Philipp Ludwig Schenk Freiherr von Stauffenberg nach dem Tod von Johann Albrecht Schenk, Johann Werner Schenk, Johann Wilhelm Schenk und Markwart Gottfried [Georg] Schenk Freiherren von Stauffenberg mit dem der Markgrafschaft Burgau lehenbaren Schloss Unterwaldbach mit dem großen und kleinen Zehnten und mit der Burg, dem Vorhof, der Scheune, dem Bauhaus, dem Stall, dem Vieh- und dem Kornhaus, der Bäckerei, dem Baumgarten, drei Weihern und näher genannten Feldern, Äckern und Wiesen als Zugehörungen und anderem mehr an Äckern, Wiesen und Wäldern, die die Freiherren von Stain als ihr eigen bezeichnen. Die genannten Güter sind in einem am 5. Oktober 1697 zwischen dem oberösterreichischen Fiskus und Johann Jakob und Philipp Ernst Joseph Freiherren von Stain vor einer landesfürstlichen Kommission aufgerichteten Vertrag enthalten und wurden Kaiser Leopold I. in einem am 19. November 1697 folgenden Vergleich als Lehen aufgetragen. Außerdem sind die genannten Güter mit hölzernen Pfählen vermarkt und nach einer Bereitung in einem Libell und in einem Urbar ordentlich beschrieben und verzeichnet. Der Belehnte und seine männlichen Erben können das Schloss mit den Zehnten und den Zugehörungen künftig vom Aussteller und seinen Erben als Lehen nach dem Lehens- und Landesrecht innehaben und nutznießen. Der Belehnte soll dafür seinem Lehenherren alle Zeit getreu, gehorsam, dienstlich und gewärtig sein und ihn vor allem Schaden bewahren, seinen Nutzen und Gewinn fördern und auch sonst alles tun, was ein getreuer Lehensmann seinem Lehensherren zu tun schuldig ist. Als Bevollmächtigter von Lothar Philipp Ludwig Schenk Freiherr von Stauffenberg hat der Licentiat Franz Anton Severin Rüedl, oberösterreichischer Regimentsadvokat, mit einem Eid auf Gott, die Muttergottes und alle Heiligen die Lehenspflicht geleistet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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