fol. 25. Verleihung der städtischen Wasser auf zehn Jahre an Diethrich Ende, Engel von Rinckenberg, Paulus Metzler, Behtolt Halm, Jacob zum Morscheling und Hensel Dickehut, den Fischer, pro Jahr um 255 Gulden; die Wasser obwendig der Mühle dürfen nur winters zwischen Michels- und Georgstag abgeschlagen werden. - Die Beständer erhalten 35 Gulden Nachlaß, da der "Kach gein der goltgruben" und etliche Zäune, die das Fahr bei Hochwasser hindern, beseitigt werden mußten.