Klage gegen die Einforderung von Zehnten, Gülten, Renten und Zinsen von Gütern der Kläger durch den Beklagten. Der Beklagte erklärt, es handle sich um die Erhebung der Türkensteuer, zu der auch die Kirchen ihren Beitrag leisten müßten. Die Kläger berufen sich jedoch auf eine vom Reichstag zu Speyer 1526 beschlossene Steuerfreiheit. Der Beklagte erhebt unter Berufung auf den Wormser Reichstag von 1495 Einrede gegen das RKG als 1. Instanz. Nachdem der Beklagte am 1. Okt. 1533 zur Rückzahlung der eingezogenen Abgaben verurteilt wurde, wird - mit einer Unterbrechung von 1550 - 1569 - in Exekutions- und Liquidationssachen weiterverhandelt.
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Klage gegen die Einforderung von Zehnten, Gülten, Renten und Zinsen von Gütern der Kläger durch den Beklagten. Der Beklagte erklärt, es handle sich um die Erhebung der Türkensteuer, zu der auch die Kirchen ihren Beitrag leisten müßten. Die Kläger berufen sich jedoch auf eine vom Reichstag zu Speyer 1526 beschlossene Steuerfreiheit. Der Beklagte erhebt unter Berufung auf den Wormser Reichstag von 1495 Einrede gegen das RKG als 1. Instanz. Nachdem der Beklagte am 1. Okt. 1533 zur Rückzahlung der eingezogenen Abgaben verurteilt wurde, wird - mit einer Unterbrechung von 1550 - 1569 - in Exekutions- und Liquidationssachen weiterverhandelt.
AA 0627, 1004 - C 505/1310
AA 0627 Reichskammergericht, Teil II: C-D
Reichskammergericht, Teil II: C-D >> 1. Buchstabe C
1529 - 1571 (1515 - 1571)
Enthaeltvermerke: Kläger: Dekane und Kapitel des Domstifts und der anderen Stifte zu Köln, namentlich St. Gereon, St. Severin, St. Kunibert, St. Andreas, St. Aposteln, St. Mariengraden, St. Georg, sowie Äbte und Äbtissinnen, Kanoniker und Konvente von St. Pantaleon, St. Martin, St. Ursula, Maria im Kapitol und St. Cäcilien, ferner sämtliche Pastoren und deren Kirchspielskirchen innerhalb Kölns Beklagter: Herzog Johann von Jülich, Kleve und Berg Prokuratoren (Kl.): Dr. Christoff Reiffsteck 1525 - Dr. Friedrich Reiffsteck (1530) (gest. 1549) - Dr. Laurentius Wilthelm 1569 - Dr. Johannes Vest - Wolff (1540) - Kaden (1544, 1549) - Themar (1544) - Seiblin (1571) Prokuratoren (Bekl.): Dr. Konrad von Schwapbach 1515 und 1531 - Dr. Hieronimus Lerchenfelder 1531 - Dr. Ludwig Ziegler (gest. 1553/4) - Lic. Christoph von Schwabach 1540 - Dr. Johannes Portius 1554 - Dr. Alexander Reiffsteck 1554 - Hauser (1529) - Themar (1529) Prozeßart: Mandatsprozeß Instanzen: RKG 1529 - 1571 (1515 - 1571) Beweismittel: Originalvollmacht der Kläger von 1525 mit anhängenden Siegeln (Q 2). RKG-Endurteil vom 1. Okt. 1533 (Q 21). Auflistung der eingezogenen Gülten, Renten und Zinse von 1529 - 1535 (Q 25). Originalvollmacht der Kläger von 1569 mit anhängenden Siegeln (Q 35). Im Protokoll Erwähnung zahlreicher Beiurteile. Beschreibung: 5 cm, 150 Bl., lose; Q 1 - 19, 21 - 36, 15 Beilagen von 1529 - 1538.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:45 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil II: C-D (Bestand)
- 1. Buchstabe C (Gliederung)