Bürgermeister und Rat der Stadt Lübeck erklären, dass die Bestattung eines in der Lübeckschen Jurisdiktion unterworfenen Siebenbäumeschen Mark aufgefundenen Selbstmörders zu Nusse [im herzoglich-gottorfischen Amt Steinhorst] den Rechten des Herzogs Johann Adolf von Schleswig-Holstein-Gottorf in keiner Weise präjudizierlich sein soll. d.d. Lübegk 1604 Juni 30.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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