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Günther, Erzbischof von Magdeburg, fällt einen Schiedsspruch zwischen Kurfürst Friedrich II. und Herzog Wilhelm III. von Sachsen einerseits und der Altstadt Magdeburg andererseits wegen Streitigkeiten bezüglich der Schlösser Gommern, Ranies, Elbenau und Gottau [wüstes Schloss bei Ranies] und des Klosters Plötzky (Ploczk). Die Stadt wird unter andrem zur Zahlung von 1400 Rheinischen Gulden verpflichtet.

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Sächsisches Staatsarchiv
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