Vergleich zwischen dem Johanniter-Haus zum Grünenwörth zu Straßburg und dem Kloster Schuttern wegen des sogenannten St. Margarethen-Zehnten zu Friesenheim, demzufolge der genannte Zehnt gegen einen Erblehnzins von 40 Viertel Korn dem Kloster Schuttern überlassen bleibt.