Friedrich von Witzleben (Wyzceleybin), Ritter zu Wendelstein (zcu<o> me Wendelsteyne), sowie Dietrich Makewicz, Edelknecht, und dessen Ehefrau zu Nausitz (Nyschicz) verkaufen dem Dechanten und dem Kapitel des Chorherrenstifts Bibra (deme techand und capitele des gotishus zu<o> Bybera) für 60 Pfund guter Landpfennige, die bereits vollständig entrichtet sind, wiederkäuflich einen jährlichen Zins von sechs Pfund guter Landpfennige von vier Hufen, einem Hopfengarten (hophegarten), einem Baumgarten und einem Teich mit allem Zubehör in Nausitz. Dies geschieht mit Genehmigung von Bischof Witego von Naumburg, dessen Lehen die Güter, von denen der Zins gezahlt wird, sind. Die Aussteller verpflichten sich, den Zins jährlich je zur Hälfte zu Walpurgis und Michaelis zu entrichten. Für die Einhaltung der Vereinbarung werden die Ritter Thimo von Kohren (Chorun) zu Trebra (Trewbere), Dietrich Daniel zu Hardisleben (Hardisleyben) und Hartung Stange zu Olbersleben (Albrechtisleyben) sowie der Edelknecht Dietrich Botener zu Ostramondra (Ostern Munre) als Bürgen gesetzt, die bei Vertragsbrüchen auf Anforderung des Chorherrenstifts Bibra binnen acht Tagen auf ihre Kosten in Naumburg Einlager halten sollen. Falls einer der Bürgen stirbt, soll er auf Anforderung ersetzt werden. Der Rückkauf des Zinses durch die Aussteller oder deren Erben ist für die Verkaufssumme jederzeit möglich. - Siegel Friedrichs von Witzleben, Dietrich Makewicz' und der vier Bürgen angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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