Der öffentliche Notar Andreas Hopff von Wimpfen im Tal [heute Bad Wimpfen/Lkr. Heilbronn] bekennt, dass vor ihm und den hinzugezogenen Zeugen in Ulm auf dem Rathaus in der großen Ratstube Johann Zattmann von Ulm erschienen ist und berichtet hat, dass ihm Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm die Kapelle St. Nikolaus bei Albeck [Stadt Langenau/Alb-Donau-Kreis] mit der Kaplanei und allen Zugehörungen verliehen haben. Daher hat er gelobt, dort persönlich zu residieren und die Kapelle mit Gottesdiensten und allen anderen liturgischen Verrichtungen zu versehen. Ohne Zustimmung von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm wird er die Kapelle weder verleihen noch vertauschen oder aufgeben. Auch wird er die Bedürftigen, die ihm Bürgermeister und Rat zuweisen werden, in dem zu der Kapelle gehörenden Spital unterbringen und aus den Besitzungen und Einkünften der Kapelle versorgen. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen fällt die Kapelle wieder an Bürgermeister und Rat als deren Patronatsherren zurück.