Rutger, Propst des Klosters in Oelinghausen (Volinchusen) bekundet, einige Personen weltlichen Standes hätten auf Veranlassung der Gerbrunis gen. Hering(es) der Älteren, der Gerbrunis gen. Hering(es) der Jüngeren und ihrer Schwester Katerina, der Schwestern Alsvendis, Leswendis und Alheydis, alles Nonnen zu Oelinghausen, eine Hufe in Wippringsen (Witmerinchusen) mit allem Zubehör für ihn und den Konvent erworben. Dabei hätten sie mit seiner Genehmigung bestimmt, daß aus den Einkünften dieser Hufe den genannten Schwestern zu deren Lebenszeit eine Gnade erwiesen werde, wie es bei ihnen üblich sei. Die Einkünfte des Hofes sollen jährlich vom Kämmerer des Klosters bei dem betreffenden Bauern eingesammelt werden. Der Kämmerer hat dann die Abgaben nach der Einziehung der Priorissa des Konvents zu übergeben, welche sie in drei gleiche Teile teilt. Den ersten Teil wird sie für Gerbrunis Hering die Jüngere und ihre Schwester Katharina, den zweiten Teil für die Schwestern Alswendis, Leswendis und Alheydis gen. vom Dome (van me Dome) in ihrer Verwahrung behalten und dann, wenn der Ort und die Zeit es erfordert, ihnen für notwendige Zwecke zukommen lassen. Wenn eine von diesen stirbt, fällt ihr Anteil an das Kammeramt des Klosters bzw. ganz, wenn alle gestorben sind. Auf den dritten Teil, der eigentlich der Gerbrunis der Älteren zukommen sollte, hat diese, mehr auf das gemeine Wohl als auf ihren privaten Nutzen schauend, verzichtet, um dem Mangel an der Tafel bzw. im Refektorium abzuhelfen. Diesen Teil wird die Priorissa mit Erlaubnis des Propstes zum Zahlungstermin der Abgaben der jeweiligen Kellnerin des Konvents anweisen. Siegelankündigung des Propstes. Datum 1342 Juni 29 (in die Petri et Pauli apostolorum).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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