Anspruch auf die Güter „Ißhorst, Konninck, Busch und Leikinck“. Die Berufung an das RKG richtet sich gegen ein Urteil, das nach der 1600 erfolgten Einleitung des Verfahrens vor der Vorinstanz durch Heinrich von Hövelich und seine Frau Johanna von Neuhof gen. Ley gegen Mechtild von Vorst als Witwe des Adolfvon Meverden und als Tutorin ihrer Kinder dem Appellaten ein von ihm erwirktes Mandat bestätigte, die vier Güter bis zu einem endgültigen Urteilsspruch zuerkannte und jeden Eingriff untersagte. Außerdem sollte der Appellant Schadensersatz leisten und eine Kaution stellen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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