Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen Abt, Prior und Konvent zu Maulbronn einerseits und seinem Knecht Hans Halbmeier (Halpmairn) Irrungen wegen der Besserung eines Hofs zu Dürrmenz (Dirmontz) gehalten haben. Halbmeier habe diesen von Andreas Klein (Cleynnen Andressen) gekauft und fordert vom Kloster die Belehnung. Beide Parteien sind mehrmals vor den pfalzgräflichen Räte zum Verhör erschienen, die diese nunmehr mit Zustimmung beider Seiten wie folgt vertragen haben: Abt und Konvent verleihen Halbmeier den Hof, wie er vormals verliehen war. Dieser soll Hof und Zubehör in gutem Bau halten, die Pacht (ir gult) gebührlich ausrichten und dafür angemessenes Eigengut zum Unterpfand auftragen, das das Kloster bei Zahlungsversäumnis nach "lannds sytt unnd gewonheit" belangen mag. Ausstehende Schuld und Gülte soll Halbmeier dem Kloster bis Weihnachten begleichen. Wegen der "costen den hoff zw hebern zubrochen unnd eren constenns" wegen soll Halbmeier sich mit dem Kloster bis Martini [11.11.] vertragen. Beide Seiten nehmen den Vertrag an und erhalten eine Ausfertigung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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