Jacob Bürcklin, B. zu Neuffen, wegen Gotteslästerung und übler Nachrede gegen seine Herrschaft etliche Tage im Gefängnis der Herzogin Elisabeth usw. zu Nürtingen gef., und daselbst rechtskräftig dazu verurteilt, dass ihm der Nachrichter die Zunge abschneide und er danach für immer über den Lech schwöre, jedoch auf seine und seiner Freunde Bitten statt dessen vor die Wahl gestellt, das genannte Urteil anzunehmen oder aber eine Stunde an den Pranger zu stehen und danach unverzüglich und auf dem nächsten Weg über den Rhein zu ziehen und nie wieder herüberzukommen, wählt letztere Strafe und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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