Johann Graf zu Saarbrücken und Commercy belehnt Johann, genannt Priol, Bellis des Herzogtums Lothringen in deutschen Landen, für getreue Dienste als Burgmann zu Saarbrücken mit jährlich 8 Wochen Burgseß auf Anmahnen, mit 200 Pfund Turnosen, Saarbrücker Währung, davon 10 Pfund vom Schaff im Köllertal, je 1/2 zu Ostern und am St. Remigiustag, sowie mit einem Haus in der Burg zu Saarbrücken, das Herrn Johann Metschellin gehörte, zwischen Arnolds von Sierck und der Kessin Haus. Er kann sich im Burgseß, wenn er als Amtmann seiner Herren verhindert ist, durch einen Edelknecht vertreten lassen. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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