Ungnade, welche Herzog Georg zu Sachsen gegen Dr. Günther von Bünau gefasst, weil dieser, als er ein Privileg, dass der albertinischen Linie die Kollation der Präbenden in den drei Stiften [Meißen, Merseburg und Naumburg] nachgelassen worden, auswirken sollen, eines zurückgebracht, welches sich auf die ernestinische Linie zugleich extendiert