Katholisches Konsistorium zu Hildesheim (Bestand)
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NLA HA, Hann. 83a
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.11 Kurfürstentum/Königreich Hannover >> 1.11.11 Kirchen und Schulen >> 1.11.11.1 Obere Landesbehörden
1590-1907
Bestandsgeschichte: I. Behördengeschichte
Das Konsistorium Hildesheim C. C. (catholicae confessionis) wurde durch die Verordnung vom 28. April 1815 über die Errichtung eines "Consistorii Römisch - Catholischer Confession in Hildesheim" geschaffen. (vergleiche Aschoff, Verhältnis von Staat und kath. Kirche, Seite 36). Es war ebenso wie das Konsistorium Osnabrück Staatsbehörde, deren Mitglieder - Geistliche und Laien - der König ernannte und durch die er sein Oberaufsichtsrecht über die katholische Kirche ausüben ließ (vergleiche Lehzen, Hannovers Staatshaushalt Band 2, Seite 295).
Danach hatte das Konsistorium die Aufsicht über das gesamte Kirchen-, Pfarr- und Schulvermögen, über alle an Kirchen, Pfarren, Schulen und religiöse Institute gemachten Vermächtnisse, das Volksschulwesen sowie die Gerichtsbarkeit in Ehe- und Verlöbnissachen. Das Konsistorium war also Verwaltungs- und Gerichtsbehörde zugleich. Es übernahm Aufgaben, die vor der Säkularisation dem Generalvikariat und dem Offizialatsgericht übertragen waren. Daher haben sich in diesem Bestande noch eine Reihe von Akten des ehemaligen Offizialatsgerichts aus dem 18. Jahrhunderts erhalten. Allerdings war das Offizialat ursprünglich für alle Angelegenheiten, die die geistlichen Güter und die katholischen Geistlichen und ihre Hausgenossen betrafen, zuständig gewesen. Daneben übte das Konsistorium auch die Zensur katholisch - theologischer Schriften und die Oberaufsicht über die Karthause, das bischöfliche Seminar, das Collegium Josephinum und die dazugehörigen Stiftungen aus (vergleiche Gliederungspunkt "Allgemeines").
Die räumliche Zuständigkeit des Konsistoriums, welche sich ursprünglich auf das Fürstentum Hildesheim beschränkt hatte, wurde 1816 auf das Eichsfeld und Goslar, und 1825 auf die Pfarreien zu Hannover, Göttingen und Celle ausgedehnt. Nach dem Handbuch über den preußischen Hof und Staat für das Jahr 1884 -
Bestandsgeschichte: 1885 (vergleiche Handbuch, Seite 464) unterstanden ihm die Kreis-Schulinspektoren in Bockenem, Borsum, Detfurth, Duderstadt, Groß Förste, Gieboldehausen, Goslar, Gronau, Hildesheim, Lindau, Peine, Winzenburg (Landdrosteibezirk Hildesheim), die katholischen Schulen in Blumenthal, Geestemünde, Hameln, Hannover, Hemelingen, Linden , Neustadt am Rübenberge, Nienburg und Verden, Celle, Harburg, Lüneburg und Stade (Landdrosteibezirke Hannover, Lüneburg und Stade). Im Jahre 1885 wurden zugleich mit der Errichtung der preußischen Regierungen, denen die Schulaufsicht zufiel, die katholischen Konsistorien in Hildesheim und Osnabrück aufgehoben.
II. Literaturhinweise
III. Bestandsgeschichte
Die Akten des vorliegenden Bestandes - zweifellos nur ein Bruchteil der ursprünglichen Konsistorialregistratur - gelangten 1882 ins Staatsarchiv Hannover (vgl. das Vorwort zum Archivbestand Hann. 83) und erhielten die Bestandsbezeichnung Hann. 83 Katholisches Konsistorium zu Hildesheim (vgl. Max Bär, Bestandsübersicht, Seite 94), beziehungsweise abgekürzt Hann. 83 Hildesheim C. C.. Die Mehrzahl der Akten endet lange vor dem Jahr 1882. Einige wenige Akten, die bei den Regierungen geringfügig fortgeführt und von diesen abgegeben wurden, reichen bis in die 1880er und 1890er Jahre (zum Beispiel Hann. 83a Nr. 452, Hann. 83a Nr. 425). Bei der Neuordnung des Bestandes Hann. 83 durch Dr. Schieckel 1960 wurde der Teilbestand des katholischen Konsistoriums Hildesheim als eigener Bestand Hann. 83a ausgegliedert. Das maschinenschriftliche Findbuch fertigte nach der alten Ordnung größtenteils Dr. Heinrich Schmidt in den Jahren nach 1961.
Hannover, 1. Oktober 1979
gez. Dr. Jürgen Asch
Der Bestand ist im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden.
Hannover, im November 2005
Von Februar bis
Bestandsgeschichte: Juli 2007 wurde der gesamte Bestand vom Unterzeichneten nach der weiter entwickelten Gliederung neu sortiert und aufgestellt. Bei dieser Gelegenheit wurde auch die Erfassungstiefe erheblich erhöht. Während bisher überwiegend nur die Aktentitel als Inhaltsangabe abgeschrieben worden waren, wurde nun jede einzelne Akte genau durchgesehen und ein neuer Eintrag verfasst, der die relevanten Inhalte referiert. Besondere Beigabe werden aufgeführt, insbesondere sämtliche aufgefundenen Druckschriften. Durch Indizierung von Personen, geographischen Begriffen und Institutionen wurde der Zugang zum Bestand über die AIDA-Erfassung verbessert.
Pattensen, August 2007
gez. Uwe
Bestandsgeschichte: Hager
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Das Konsistorium Hildesheim C. C. (catholicae confessionis) wurde durch die Verordnung vom 28. April 1815 über die Errichtung eines "Consistorii Römisch - Catholischer Confession in Hildesheim" geschaffen. (vergleiche Aschoff, Verhältnis von Staat und kath. Kirche, Seite 36). Es war ebenso wie das Konsistorium Osnabrück Staatsbehörde, deren Mitglieder - Geistliche und Laien - der König ernannte und durch die er sein Oberaufsichtsrecht über die katholische Kirche ausüben ließ (vergleiche Lehzen, Hannovers Staatshaushalt Band 2, Seite 295).
Danach hatte das Konsistorium die Aufsicht über das gesamte Kirchen-, Pfarr- und Schulvermögen, über alle an Kirchen, Pfarren, Schulen und religiöse Institute gemachten Vermächtnisse, das Volksschulwesen sowie die Gerichtsbarkeit in Ehe- und Verlöbnissachen. Das Konsistorium war also Verwaltungs- und Gerichtsbehörde zugleich. Es übernahm Aufgaben, die vor der Säkularisation dem Generalvikariat und dem Offizialatsgericht übertragen waren. Daher haben sich in diesem Bestande noch eine Reihe von Akten des ehemaligen Offizialatsgerichts aus dem 18. Jahrhunderts erhalten. Allerdings war das Offizialat ursprünglich für alle Angelegenheiten, die die geistlichen Güter und die katholischen Geistlichen und ihre Hausgenossen betrafen, zuständig gewesen. Daneben übte das Konsistorium auch die Zensur katholisch - theologischer Schriften und die Oberaufsicht über die Karthause, das bischöfliche Seminar, das Collegium Josephinum und die dazugehörigen Stiftungen aus (vergleiche Gliederungspunkt "Allgemeines").
Die räumliche Zuständigkeit des Konsistoriums, welche sich ursprünglich auf das Fürstentum Hildesheim beschränkt hatte, wurde 1816 auf das Eichsfeld und Goslar, und 1825 auf die Pfarreien zu Hannover, Göttingen und Celle ausgedehnt. Nach dem Handbuch über den preußischen Hof und Staat für das Jahr 1884 -
Bestandsgeschichte: 1885 (vergleiche Handbuch, Seite 464) unterstanden ihm die Kreis-Schulinspektoren in Bockenem, Borsum, Detfurth, Duderstadt, Groß Förste, Gieboldehausen, Goslar, Gronau, Hildesheim, Lindau, Peine, Winzenburg (Landdrosteibezirk Hildesheim), die katholischen Schulen in Blumenthal, Geestemünde, Hameln, Hannover, Hemelingen, Linden , Neustadt am Rübenberge, Nienburg und Verden, Celle, Harburg, Lüneburg und Stade (Landdrosteibezirke Hannover, Lüneburg und Stade). Im Jahre 1885 wurden zugleich mit der Errichtung der preußischen Regierungen, denen die Schulaufsicht zufiel, die katholischen Konsistorien in Hildesheim und Osnabrück aufgehoben.
II. Literaturhinweise
III. Bestandsgeschichte
Die Akten des vorliegenden Bestandes - zweifellos nur ein Bruchteil der ursprünglichen Konsistorialregistratur - gelangten 1882 ins Staatsarchiv Hannover (vgl. das Vorwort zum Archivbestand Hann. 83) und erhielten die Bestandsbezeichnung Hann. 83 Katholisches Konsistorium zu Hildesheim (vgl. Max Bär, Bestandsübersicht, Seite 94), beziehungsweise abgekürzt Hann. 83 Hildesheim C. C.. Die Mehrzahl der Akten endet lange vor dem Jahr 1882. Einige wenige Akten, die bei den Regierungen geringfügig fortgeführt und von diesen abgegeben wurden, reichen bis in die 1880er und 1890er Jahre (zum Beispiel Hann. 83a Nr. 452, Hann. 83a Nr. 425). Bei der Neuordnung des Bestandes Hann. 83 durch Dr. Schieckel 1960 wurde der Teilbestand des katholischen Konsistoriums Hildesheim als eigener Bestand Hann. 83a ausgegliedert. Das maschinenschriftliche Findbuch fertigte nach der alten Ordnung größtenteils Dr. Heinrich Schmidt in den Jahren nach 1961.
Hannover, 1. Oktober 1979
gez. Dr. Jürgen Asch
Der Bestand ist im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden.
Hannover, im November 2005
Von Februar bis
Bestandsgeschichte: Juli 2007 wurde der gesamte Bestand vom Unterzeichneten nach der weiter entwickelten Gliederung neu sortiert und aufgestellt. Bei dieser Gelegenheit wurde auch die Erfassungstiefe erheblich erhöht. Während bisher überwiegend nur die Aktentitel als Inhaltsangabe abgeschrieben worden waren, wurde nun jede einzelne Akte genau durchgesehen und ein neuer Eintrag verfasst, der die relevanten Inhalte referiert. Besondere Beigabe werden aufgeführt, insbesondere sämtliche aufgefundenen Druckschriften. Durch Indizierung von Personen, geographischen Begriffen und Institutionen wurde der Zugang zum Bestand über die AIDA-Erfassung verbessert.
Pattensen, August 2007
gez. Uwe
Bestandsgeschichte: Hager
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
16.06.2025, 12:45 PM CEST