Hieronymus Knechtlin, wohnhaft zu Cleversulzbach, wegen freventlichen Reden, die er unlängst beim Ruggericht zu Cleversulzbach vorgebracht hatte zu Neuenstadt gef., jedoch auf Fürbitten und Ansuchen unter der Bedingung freigelassen, zuvor seine Gefängnisatzung zu bezahlen, schwört U. und verspricht eidlich, sein Leben lang keine dergleichen ungehorsamen Reden mehr zu führen, sondern sich gehorsam zu zeigen, wie es einem treuen Untertanen und Gemeinsmann ziemt. Bürgen (um 200 fl): der ehrsame Peter Durner, des Gerichts zu Neuenstadt, und Endres Horn, des Gerichts zu Brettach. Beilage: Protokoll über das Ruggericht zu Cleversulzbach unter Bm. Blasius Mertz betr. die Weigerung des Hieronymus Beck, dem amtlichen Befehl, ein Pferd zur Wegführung der Italiener zu stellen, nachzukommen. Zeugen: Jakob Mertz, Lutz Batz, Baltin Lump, Hans Lump und Melchior Stock. Do nach Lukas [25. Okt.] 1548

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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