Martin Lutz, sesshaft zu Neckartailfingen, gef., weil er seit Jahren ein verschwenderisches Leben und eine schlechte Haushaltung geführt und bei Zechen in böser Absicht ein Brotmesser im Ärmel verborgen getragen hatte, auch um eine völlige Verarmung seiner Familie zu verhüten, jedoch auf seine Bitten begnadigt und mit der Auflage freigelassen, alle seine liegenden Güter seinen Kinder zu übergeben, von den Gütern keines mehr zu versetzen, zu verkaufen, zu verkümmern oder zu belasten, auch wenn er Schulden machen würde, sondern allein den Bau, Nutz und Nießbrauch daran zu haben, ferner sein Lasterleben aufzugeben und sich wohl zu verhalten, übergibt seinen Kindern seine Güter in der angezeigten Weise, wobei diese bei seiner Rückfälligkeit den Kindern ganz heimfallen, er aber ganz davon entsetzt werden sollte, und schwört U.