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Berufungssache der Witwe Jobst Modersohn, geb. N. Kerckhoff, und ihrer Kinder, vertreten durch die Vormünder Lic. Johan Beifanck, Lic. Dietrich Kerckhoff und Everhard Modersohn, Beklagte ./. Sebastian Modersohn (+ 1609), Kläger. Aus dem Hause des Klägers sind 2 Renten zu bezahlen. Kläger behauptet, dass die Rechtsvorgänger der Beklagten diese Schulden bei Erbteilungen übernommen haben; er verlangt Befreiung von den Schulden.

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Stadtarchiv Münster
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