Johann von Limburg (Lymborch), Hofesrichter des Sattelshofes Rüste, hat am 7. April 1588 auf Befehl des Abtes Klaes den Hoegen den Jüngeren und dessen Vetter Klaes dem Hogen, beide Bruderkinder, mit dem Hofesgut Benninck im Kirchspiel Bocholt, Bauerschaft Mussum, auf Lebenszeit behandigt. Pacht: 2 Malter Roggen Bocholter Maß auf Martini. Diese 2 Malter waren von dem vorhergehenden Abt ungefähr 50 [?] Jahre verpfändet mit dem Recht, sie gegen 22 Goldgulden wieder einzulösen. Da das Gut durch Versäumnis beider voriger Behandigungsleute an den Abt heimgefallen ist, hat dieser die beiden Vettern wieder daran behandigt und den Pfandbrief über die Verpfändung der zwei Malter Roggen Pacht für kraftlos erklärt. Da der Pfandbrief bei den beiden nicht gefunden wurde, müssen Klaes der Hoege und sein Vetter innerhalb von 14 Tagen unter dem Siegel des Richters von Bocholt unter Verpfändung ihrer Erbgüter geloben, daß der Pfandbrief ungültig ist.