Kurfürst Philipp von der Pfalz bestätigt denen von Eschenbach die Ordnung und Freiheiten, die ihnen von Otto von [Pfalz-Mosbach] verliehen worden sind. Explizit genannt wird die Bestimmung, dass jeder Wirt, der eine in das Halsgericht Eschenbach gehörige Schankstätte oder "kreschen" betreibt, Bier und Brot bei den Einwohnern zu Eschenbach kaufen muss, sofern er dies nichts selbst herstellt. Dies gilt bis zur Verbesserung durch den Kurfürsten oder seine Erben. Der Aussteller ordnet gleichfalls, dass die von Eschenbach ihren Oberhof zu Amberg suchen sullen, wie es früher war. Er gebieten seinen Viztumen, Landrichtern, Pflegern, Landschreibern und anderen Unteramtleuten zu Auerbach und Eschenbach die Einhaltung.