Papst Urban IV. an den Archipresbyter der Kirche von Werden: Er
beauftragt ihn, im Streit zwischen der Essen-er Stiftsdame (canonica)
Irmgard und dem Edelherrn Rob-ert von Rosouwe und anderen aus der Stadt und
dem Bistum Köln in Besitzangelegenheiten die Parteien vorzuladen und unter
Ausschluss der Appellation zu entscheiden. Er darf Kirchenstrafen androhen,
Exkommunikation und Interd-ikt über das Gebiet des Edelherrn aber nur auf
besondere Anweisung verhängen. Datum Viterbii 10. kl. maii, pont. n.a.
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