Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Erhard von Rossau (Rosßawe) das Schultheißenamt zu Heddesheim (Heddesßheym) auf Lebtag verschrieben ist. Er bewilligt auf Bitten Erhards und seiner treuen Dienste wegen, dass Erhards Tochtermann Johann von Eschbach (Espach) nach seinem Tode das Schultheißenamt auf Lebtag innehaben soll. Aus besonderer Gnade mag Johann in seiner Zeit als Schultheiß den pfalzgräflichen Teil an der Wiese genannt der Brühl (Bruel) nutzen. Dagegen soll Johann dem Pfalzgrafen und seinen Erben mit zwei reisigen Pferden zu allen Geschäften aufwarten und treu dienen, wenn der Fürst darum ersucht. Johann hat Treue und Hulde gelobt. Er soll das Schultheißenamt aufrichtig und unparteiisch gegen arm und reich wahrnehmen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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