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Behandlung jüdischen Vermögens im Protektorat Böhmen und Mähren im Rahmen der Entjudungsmaßnahmen
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BArch R 87 Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens
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1940-1943
Enthält:
Abgrenzung der Befugnisse des Reichskommissariats und der Gestapo betr. Judenmaßnahmen, 1940
desgl. gegenüber dem Auswanderungsfonds, 1941
Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens, 1940-1966