Der Lübecker Domherr Volkmar von Andertten transsumiert und beglaubigt
eine Urkunde von 1370 Januar 7, in welcher Herzog Erich III. zu
Sachsen-Lauenburg die Verpfändung von Mölln und Bergedorf und anderen Orten an
Lübeck ausspricht. Nachdem er und sein verstorbener Bruder Albertus der Stadt
Lübeck das Weichbild Mölln auf Wiederkauf verkauft hatten, veräußerte er für
16262½ Mark Lübisch unter dem gleichen Vorbehalt der Stadt Lübeck die
Herrschaft Bergedorf und deren näher beschriebenes Zubehör. Bei einem Rückkauf
sollen Mölln und Bergedorf stets zusammen wieder eingelöst werden.