Der Lübecker Domherr Volkmar von Andertten transsumiert und beglaubigt eine Urkunde von 1370 Januar 7, in welcher Herzog Erich III. zu Sachsen-Lauenburg die Verpfändung von Mölln und Bergedorf und anderen Orten an Lübeck ausspricht. Nachdem er und sein verstorbener Bruder Albertus der Stadt Lübeck das Weichbild Mölln auf Wiederkauf verkauft hatten, veräußerte er für 16262½ Mark Lübisch unter dem gleichen Vorbehalt der Stadt Lübeck die Herrschaft Bergedorf und deren näher beschriebenes Zubehör. Bei einem Rückkauf sollen Mölln und Bergedorf stets zusammen wieder eingelöst werden.

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Archiv der Hansestadt Lüneburg
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